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Magister

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Der Magister (weiblich auch die Magistra) ist ein akademischer Grad, der durch die Bolognareform 1999 schrittweise für neu Studierende in den international anerkannten Bachelor- mit möglichem Aufbau zum Masterstudiengang (MA) überführt wurde.[1]

Lateinisch magister bezeichnet im Klassischen Latein einen Vorsteher, Leiter oder Lehrer.[2] Im mittelalterlichen Latein wurde daraus ein akademischer Ehrentitel: Du Cange verzeichnet magister als titulus honorarius und belegt Magister in Artibus als universitären Grad bereits für das Jahr 1253.[3] Von magister leiten sich sowohl das deutsche Wort Meister als auch das französische maître (altfranzösisch maistre) und hiervon englisch Master und Mister ab.

Die feminine Form magistra ist seit der Antike belegt – der früheste literarische Nachweis findet sich bei Terenz (um 160 v. Chr.) in der Bedeutung „Lehrerin“ oder „Vorsteherin“.[4] Im Mittelalter war die Form geläufig: Du Cange belegt magistra für Frauen in Leitungsfunktionen (Erzieherin fürstlicher Töchter, 1226; Vorsteherin eines Beginenhofs, 1358), als Titel der Äbtissin im Augustinerorden (1299) sowie als weibliches Pendant zum Zunftmeister.[5] Die bisweilen anzutreffende Form magistrix ist weder im klassischen noch im mittelalterlichen Latein belegt und morphologisch nicht regelkonform.

Die noch übliche deutsche Abkürzung des Studienabschlusses für Personen mit abgeschlossenem Studium vor der Umstellung auf Bachelor und Master lautet M.A.[1] für Magister Artium/Magistra Artium oder, vor allem in Österreich, Mag.; sie wird in Deutschland zumeist nach dem Namen und in Österreich vor dem Namen geführt. M.A. erscheint zuweilen auch ohne Punkte (MA, häufiger aber als Abkürzung für den Nachfolgetitel des Master of Arts ab Umsetzung der Bolognareform[6]). Frühere Abkürzungen waren in Anlehnung an Dr. (Doktor) das hauptsächlich von Pharmazeuten verwendete Mr. und das von Theologen verwendete M.

Magister und andere Studienabschlüsse

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Im Mittelalter waren Magistrat und Doktorat noch gleichrangig und unterschieden sich nur nach den Disziplinen. Häufig war das Lizenziat als akademischer Grad vorgeschaltet wie heute noch in der katholischen Theologie.

Siehe auch für den historischen Grad des Magisters: Magister artium

Magisterstudiengänge waren in Deutschland traditionell als Mehrfachstudium angelegt. Nach den allgemeinen Bestimmungen der Kultusministerkonferenz (KMK) werden entweder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer oder zwei Hauptfächer studiert; das Hauptfach, in dem die Magisterarbeit geschrieben wird, ist gegenüber dem Nebenfach bzw. den Nebenfächern zweifach gewichtet.[7]

Örtliche Prüfungsordnungen konkretisieren diese Struktur; beispielhaft bestimmt die Magisterordnung der Goethe-Universität Frankfurt, dass im Magisterstudiengang nach Wahl der Studierenden ein Hauptfach und zwei Nebenfächer oder zwei Hauptfächer studiert werden und dass mit der bestandenen Prüfung der akademische Grad Magister Artium bzw. Magistra Artium (M.A.) verliehen wird.[8]

In der Bundesrepublik Deutschland wurde der Grad Ende der 1950er Jahre wiedereingeführt, zunächst 1957 an der Freien Universität Berlin.[9] In der DDR war ein Magister (z. B. Magister Artium) als akademischer Grad nicht vorgesehen; die Verordnung über die akademischen Grade (1968) nennt als akademische Grade ausschließlich Diplomgrade sowie die Promotionsgrade „Doktor eines Wissenschaftszweiges“ und „Doktor der Wissenschaften“ (Dr. sc.).[10] Nach der deutschen Wiedervereinigung blieben in der DDR erworbene akademische Berufsbezeichnungen, Grade und Titel grundsätzlich führbar; zudem konnte auf Antrag die Gleichwertigkeit von Prüfungen bzw. Befähigungsnachweisen festgestellt werden.[11]

Mit der Umstellung auf gestufte Studiengänge im Zuge des Bologna-Prozesses wurden traditionelle Abschlüsse wie Diplom, Magister und Staatsexamen in vielen Fächern weitgehend durch Bachelor- und Master-Abschlüsse ersetzt.[12]

In der Regel war und ist nach einem abgeschlossenen Magisterstudium auch eine Promotion möglich; die konkreten Zulassungsvoraussetzungen regeln die Hochschulen in ihren Promotionsordnungen.[13][14]

Zum Berufsverbleib von Absolventinnen und Absolventen geisteswissenschaftlicher Fächer liegen Auswertungen aus der deutschen Absolventenforschung vor; untersucht wurden u. a. Übergang, Positionierung im Beschäftigungssystem und Tätigkeitsprofile.[15][16]

Magister Artium (M.A.)

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Magister Artium bzw. Magistra Artium (M.A., wörtlich „Meister der Künste“) ist ein akademischer Grad. Dieser Grad bezieht sich auf die in der Antike vorgebildete und durch das gesamte Mittelalter hindurch tradierte Auffassung von den Disziplinen der Grundlagenwissenschaften als den septem artes liberales. Er bedeutet somit „(Lehr-)Meister der Wissenschaften“ und ist nicht auf künstlerische Gebiete beschränkt. Im Mittelalter galt der akademische Grad des Magister artium als Abschluss eines Studiums dieser sieben „freien Künste“. In der Folgezeit übernahm man diesen Grad für alle sich weiter selbstständig etablierenden Fächer mit „philosophischer“ Grundlage, zum Beispiel die Sprachen und geschichtswissenschaftlichen Fächer.

Bis zur Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse war es an vielen Universitäten zunehmend möglich, auch Fächer wie Informatik, Betriebswirtschaftslehre oder Rechtswissenschaften, die nicht dem klassischen Bild eines Magisterstudiums entsprechen, als Magisterfach zu studieren. Wenn diese Fächer als Hauptfach (also in dem die Magisterarbeit geschrieben wird) gewählt werden, nennt sich der Abschluss Magister/Magistra Scientiarum (M.Sc.), d. h. „Lehrer/in der (Natur-)Wissenschaften“.

Die Abkürzung M.A. wird heute in der Regel als Master of Arts verstanden; dabei handelt es sich um einen gestuften Studienabschluss (Master), der im Zuge der Bologna-Reform verbreitet wurde und nicht mit dem traditionellen Magisterstudium (Magister Artium) gleichzusetzen ist.[17]

Magister Legum Europae

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Der Magister Legum Europae (MLE) ist ein europäischer Magisterabschluss.

Der Studiengang bereitet den Studenten auf eine internationale juristische Betätigung vor und vermittelt zusätzlich zu Kenntnissen des Europäischen Rechts auch solche des Rechts der verschiedenen europäischen Rechtsordnungen, unter Bezugnahme auf die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Für den Erwerb des MLE ist ein erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium der Rechtswissenschaften an einer Universität eines Landes der EU oder der EFTA erforderlich. Ausländische Studierende werden nach Auswahl durch die Partneruniversitäten zugelassen. In Deutschland müssen Studierende für das Fach Rechtswissenschaften an der Universität Hannover oder der Universität Göttingen immatrikuliert sein und studieren ein akademisches Jahr lang – unterstützt durch ein Erasmus-Stipendium – an einer der 30 europäischen Partneruniversitäten des Programms. Die MLE-Prüfung besteht aus einer Magisterarbeit und der mündlichen Prüfung.

Ähnliche Studiengänge werden von den Universitäten Münster, Göttingen, Bremen und Leipzig angeboten, teilweise mit der Bezeichnung LL. M. Eur. etc. Die Universität Gießen bietet einen Abschluss als „Magister des internationalen Rechts“ (MJI, Magister Juris Internationalis) an.[18] Die von der Fernuni Hagen bisher angebotenen Magister-Studiengänge liefen mit dem Wintersemester 2013/2014 (31. März 2014) aus bzw. sind in Master-Studiengänge umgewandelt worden.

Der Magister Legum Europae eignet sich für Tätigkeiten in länderübergreifenden Organisationen, Kanzleien mit Sozietäten in verschiedenen EU-Staaten, Firmen mit besonderen Auslandsbezügen im Feld der Europäischen Union und dem auswärtigen Dienst sowie als Zusatzqualifikation für sämtliche juristische Berufsfelder.

Weitere Magister-Formen

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  • Magister iuris: Diverse juristische Fakultäten verleihen alternativ zum Grad des Diplom-Juristen den Grad eines Magister iuris (Mag. iur.) nach bestandenem 1. Juristischen Staatsexamen. Die Justus-Liebig-Universität Gießen bietet den Magister Iuris Internationalis als eigenständigen Studienabschluss an. In Hamburg wurde dieser Abschluss durch LL.B. Abschlüsse ersetzt.[19]
  • Magister rerum publicarum (Mag. rer. publ.): Magister der Verwaltungswissenschaften
  • Magister Scientiarum (M.Sc.)

Theologische Magisterformen

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Der Magister Theologiae (Mag. theol.) ist eine spezifische, im Zuge des Bologna-Prozesses kontextualisierte Studienabschlussbezeichnung für ein grundständiges theologisches Vollstudium; er ist vom traditionellen Magister Artium zu unterscheiden.[20]

In Österreich[21][22] wurde der Magister-Grad zum häufigsten Studienabschluss, als etwa bei Juristen für den Dr. iur. eigene Doktoratsstudien etabliert wurden. Auch andere Studiengänge (z. B. die meisten Naturwissenschaften, Kunststudien oder der frühere Diplomkaufmann an Wirtschaftsunis) schlossen seitdem (bis zur Bologna-Implementierung) mit dem Magistergrad ab (Mag. scient., Mag. art., Mag. phil., Mag. rer. nat., Mag. pharm., Mag. rer. soc. oec. und andere).

Bis 2006 war Magister (männlich) bzw. Magistra (weiblich) der übliche akademische Grad für die meisten Studien auf Master-Niveau. Das gilt sowohl im System der Diplomstudien (vier bis sechs Jahre ab Matura) als auch im neuen System der Masterstudien, die im Sinne der Zyklen des Bologna-Prozesses eingeführt wurden. Hierbei werden ein bis zwei Jahre an ein Bakkalaureatsstudium angehängt. Ausnahmen sind die technischen Studien (Abschluss mit dem Grad Diplom-Ingenieur), die Studien der Human- und Zahnmedizin (Abschluss mit auf Dr. med. univ. bzw. Dr. med. dent. lautenden Diplomgrad (Berufsdoktorat), obwohl sie als Diplomstudien gelten) sowie diverse Universitätslehrgänge, die englische Bezeichnungen (z. B. Master of Science) verleihen.[23]

Ab 2006 ist jedoch für neu eingerichtete Studien statt des Magisters der Grad Master zu verleihen und die bisher als „Magisterstudien“ bezeichneten Studien heißen „Masterstudien“. Das Kürzel MA oder MSc wird jedoch im Gegensatz zum 'Mag.' dem Namen nachgestellt. Diese dienen „der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen und künstlerischen Berufsvorbildung auf der Grundlage von Bakkalaureatsstudien“ (Universitätsgesetz 2002) und wurden mit dem Universitäts-Studiengesetz (UniStG) 1997 eingeführt.

Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist typischerweise ein Bakkalaureat im gleichen oder einem nahe verwandten Studienfach. Der im Studienplan festgelegte Arbeitsaufwand muss mindestens 120 ECTS-Punkten entsprechen, die sich aus Lehrveranstaltungen und einer Magisterarbeit zusammensetzen.

Die Abkürzung für die männliche und die weibliche Form des Grades lautet „Mag.“ (in den letzten Jahren hat sich für die weibliche Form immer stärker die Variante „Mag.a“ bzw. „Mag.a“ eingebürgert), die ungefähre Studienrichtung wird durch einen (Fakultäts-)Zusatz angezeigt, z. B.:

  • Mag. arch. (Magister/Magistra architecturae, Magister/Magistra der Architektur, wird von den Kunstuniversitäten für dieses Studium verliehen)
  • Mag. art. (Magister/Magistra artium, Magister/Magistra der Künste)
  • Mag. des. ind. (Magister/Magistra designationis industrialis, Magister/Magistra des Industrial Design, wird von den Kunstuniversitäten für dieses Studium verliehen)[24]
  • Mag. iur. (Magister/Magistra iuris, Magister/Magistra der Rechtswissenschaften)
  • Mag. med. vet. (Magister/Magistra medicinae veterinaeriae, Magister/Magistra der Veterinärmedizin)
  • Mag. pharm. (Magister/Magistra pharmaciae, Magister/Magistra der Pharmazie)
  • Mag. phil. (Magister/Magistra philosophiae, Magister/Magistra der Philosophie, viele geistes- u. sozialwissenschaftliche Studien schließen mit diesem Titel ab)
  • Mag. phil. fac. theol. (Magister/Magistra philosophiae facultatis theologicae, Magister/Magistra der Philosophie der Theologischen Fakultät)
  • Mag. rer. nat. (Magister/Magistra rerum naturalium, Magister/Magistra der Naturwissenschaft)
  • Mag. rer. soc. oec. (Magister/Magistra rerum socialium oeconomicarumque, Magister/Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften)
  • Mag. theol. (Magister/Magistra theologiae, Magister/Magistra der Theologie)[25]

Magistergrade von Fachhochschulen werden generell mit dem Zusatz „(FH)“ gekennzeichnet. Durch eine im Jahr 2006 verabschiedete Gesetzesnovelle entfiel dieser Zusatz bei den Master-Studiengängen, nicht aber bei den damals teilweise noch geführten Diplom-Studiengängen. Bisher verliehene Magistergrade bleiben von der Neuregelung unberührt, jedoch können Absolventen der Master-Studiengänge den verliehenen Grad gegebenenfalls auf einen neu eingeführten Mastergrad umschreiben lassen.

Auch an den zehn schweizerischen Universitäten (fünf deutschsprachig, drei französischsprachig, Freiburg beides, eine italienisch) und den zwei Eidgenössischen Technischen Hochschulen wurde das Studiensystem infolge des Bologna-Prozesses reformiert. Bis dahin hatten die Studienordnungen vielfach den traditionellen Studienabschluss mit Diplom, Lizentiat oder Staatsexamen vorgesehen, wobei das Lizentiat den deutschen Magister-Studiengängen entspricht. Nach Beschluss der schweizerischen Universitätskonferenz (2006) kann man es auf den Magister-Grad umschreiben lassen.

Die Restrukturierung nach dem sogenannten Bologna-Modell bzw. die Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen wurde an den verschiedenen Universitäten um das Jahr 2010 vollzogen. Seither kann – ähnlich wie in Deutschland und Österreich – nach drei Jahren der erste berufsqualifizierende Grad (Bachelor) erworben werden. Im darauf aufbauenden 1- bis 2-jährigen Master-Studiengang erfolgt eine fachliche Vertiefung. Bei Lizentiats- oder Diplomstudien hatte das Grundstudium hingegen meist zwei Jahre gedauert, das Hauptstudium zwei bis drei Jahre.[26]

Der polnische magister (Abkürzung mgr) entspricht dem deutschen Diplom, jedoch nicht exakt dem deutschen Magister mit Bezug auf die Studienstruktur, obwohl der Name identisch ist. Denn wie im deutschen Diplom- oder Masterstudium wird auch im polnischen Magister- oder Masterstudium oftmals eine Fachrichtung präferiert, beim deutschen Magisterabschluss hingegen mehrere Fachrichtungen.

Es gibt sowohl grundständige als auch auf Abschlüssen der Bakkalaureatsebene (licencjat bzw. inżynier in den Ingenieurwissenschaften) aufbauende Magisterstudiengänge. Der magister wird nach einer etwa fünfjährigen Regelstudienzeit vergeben, die mit einer magisterium genannten Abschlussarbeit beendet wird. In der Humanmedizin ersetzt der Abschluss lekarz medycyny den magister, in der Tiermedizin heißt der entsprechende Abschluss lekarz weterynarii. In technischen Studiengängen wird der Grad magister durch den Zusatz inżynier (Ingenieur, abgekürzt mgr inż.) ergänzt.

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen besteht ein Äquivalenzabkommen über die gegenseitige Anerkennung der Hochschulabschlüsse. In Warschau wurde dieses Abkommen am 23. Juli 1997 unterzeichnet und am selben Tag durch zwei zusätzliche Protokolle ergänzt. Das Abkommen trat am 14. Januar 1998 in Kraft.[27] Aus diesem Regierungsabkommen geht u. a. hervor, dass der polnische Magister-Abschluss dem deutschen Diplom-Abschluss an Universitäten entspricht. Analog ist der polnische magister inżynier zum deutschen Diplom-Ingenieur an Universitäten, Technischen Hochschulen oder Gesamthochschulen gleichwertig.[28]

Tschechien und Slowakei

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Der Magister in Tschechien und in der Slowakei ist ähnlich wie in Polen und kann aufbauend auf den Bakkalaureus nach einem ein- bis dreijährigen weiterführenden Studium erlangt werden.

Je nach Studiengang werden die Grade magistr (Mgr.), magistr umění (MgA.) in Tschechien bzw. magister (Mgr.), magister umenia (Mgr. art.) in der Slowakei verliehen.

Siehe auch: Akademische Grade in Tschechien und der Slowakei

Bis zum 19. Jahrhundert war Magister in Skandinavien der höchste Grad der philosophischen Fakultät und entsprach offiziell dem Doktorgrad in den anderen Fakultäten (Theologie, Jura und Medizin).

In Dänemark und Norwegen war magister artium (mag. art.) bzw. magister scientiarum (mag. scient.) im 20. Jahrhundert ein akademischer Grad, der in aller Regel eine 7- bis 8-jährige Universitätsausbildung erforderte, darunter eine in der Regel 3-jährige wissenschaftliche Dissertation (magister(grads)afhandling bzw. magister(grads)avhandling) sowie Probevorlesung, die die Fähigkeiten des Kandidaten als Hochschullehrer zeigen sollte. Der Magister ist als Forschungsgrad angesehen, bereitete auf eine wissenschaftliche Karriere vor und ist mit dem deutschen Doktorgrad oder mit dem angelsächsischen Ph.D. vergleichbar. Der Magister ist höher als der skandinavische Kandidat-Grad (candidatus/candidata) einzustufen. Der Grad magister artium wurde um 2000, der magister scientiarum bereits 1978 abgeschafft und durch den ph.d. ersetzt, der eine 8-jährige Universitätsausbildung, darunter eine 2,5- bis 3-jährige Dissertation, erfordert. Der Ph.D. wird in Skandinavien traditionell und in Dänemark auch offiziell[29] nicht als Doktorgrad (im skandinavischen Sinne) betrachtet. Ein herkömmlicher skandinavischer Doktorgrad im Bereich Geistes- oder Sozialwissenschaften (dr. phil. (in Dänemark), dr. philos. (in Norwegen), fil. dr. (in Schweden)) geht zwar deutlich über einen Ph.D. oder eine klassische deutsche Promotion hinaus. Er ist aber – wie oben angedeutet – weder vollends deckungsgleich mit der Habilitation im deutschsprachigen Raum noch wie diese eine traditionelle, mögliche Zulassungsvoraussetzung für ordentliche Universitätsprofessuren. Er wird heute in Dänemark oft als „höherer Doktorgrad“ bezeichnet.[29]

In Schweden war filosofie magister (fil.mag.), eine Übersetzung des lateinischen magister artium, bis 1863 der höchste Grad der philosophischen Fakultät und somit gleichwertig mit den obigen Magistergraden in Dänemark und Norwegen. Seit 1863 hat magister in Schweden verschiedene Grade bezeichnet. Der skandinavische Forschungsgrad Magister ist nicht mit dem niedrigeren, meist 4- bis 5-jährigen Grad cand.mag. bzw. in Schweden magisterexamen zu verwechseln.

Wiktionary: Magister – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: magistra – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. 1 2 Good Bye, Magister! - Bildung + Innovation. In: Deutscher Bildungsserver. DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, 1. Juli 2004, abgerufen am 15. Juni 2026.
  2. Charlton T. Lewis, Charles Short: A Latin Dictionary. Clarendon Press, Oxford 1879, s. v. măgister (perseus.tufts.edu).
  3. Du Cange et al.: Glossarium mediæ et infimæ latinitatis. Niort: L. Favre, 1883–1887, Bd. 5, Sp. 168a, s. v. 2. Magister und Magister in Artibus (ducange.enc.sorbonne.fr).
  4. Charlton T. Lewis, Charles Short: A Latin Dictionary. Clarendon Press, Oxford 1879, s. v. măgistra, mit Verweis auf Terenz, Hecyra 2,1,7 (perseus.tufts.edu).
  5. Du Cange et al.: Glossarium mediæ et infimæ latinitatis. Niort: L. Favre, 1883–1887, Bd. 5, Sp. 174a, s. v. 1. Magistra, 2. Magistra, 3. Magistra (ducange.enc.sorbonne.fr).
  6. Magister: Fächer, Voraussetzungen & Alternative. My Access to Funding gGmbH, 25. März 2019, abgerufen am 15. Juni 2026.
  7. Allgemeine Bestimmungen für Magisterprüfungsordnungen. In: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK). 8. Juli 1996, abgerufen am 29. Juni 2026.
  8. Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.). In: Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Abgerufen am 29. Juni 2026.
  9. 45 Jahre Magister in Deutschland. FU Berlin vergab am 1.2.1957 den ersten Magister Artium der Bundesrepublik, Deutschlandfunk, 1. Februar 2002, abgerufen am 23. Januar 2017.
  10. Verordnung über die akademischen Grade (vom 6. November 1968). In: documentArchiv.de (Quelle: Gesetzblatt der DDR 1968 II, S. 1022–1026). 6. November 1968, abgerufen am 29. Juni 2026.
  11. Einigungsvertrag – Art. 37 (Bildung). In: Gesetze im Internet. Abgerufen am 29. Juni 2026., Bildungsabschlüsse der DDR. In: Kultusministerkonferenz. Abgerufen am 29. Juni 2026.
  12. Zugang zu weiterführenden Studien und Promotion. In: Kultusministerkonferenz (KMK), Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Abgerufen am 29. Juni 2026.
  13. Promovieren mit deutschen Studienabschlüssen. In: Hochschulkompass (Hochschulrektorenkonferenz, HRK). Abgerufen am 29. Juni 2026.
  14. Zugang zu weiterführenden Studien und Promotion. In: Kultusministerkonferenz (KMK), Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Abgerufen am 29. Juni 2026.
  15. Berufsverbleib von Geisteswissenschaftlerinnen und Geisteswissenschaftlern. In: Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW). Abgerufen am 29. Juni 2026.
  16. Kolja Briedis; Gregor Fabian; Christian Kerst; Hildegard Schaeper: Berufsverbleib von Geisteswissenschaftlerinnen und Geisteswissenschaftlern (HIS:Forum Hochschule 11/2008). In: DZHW (Download). 2008, abgerufen am 29. Juni 2026.
  17. Studienabschlüsse: Bachelor, Master, Staatsexamen, Diplom usw. In: Hochschulkompass (Hochschulrektorenkonferenz, HRK). Abgerufen am 29. Juni 2026.
  18. Magisterstudiengang: Magister/Magistra Juris Internationalis (MJI). In: Justus-Liebig-Universität Gießen. Abgerufen am 9. Februar 2019.
  19. Angebot der juristischen Bachelor-Studiengänge der Universität Hamburg (Memento vom 28. Januar 2010 im Internet Archive).
  20. Eckpunkte für die Studienstruktur in Studiengängen mit Katholischer oder Evangelischer Theologie/Religion. In: Kultusministerkonferenz (KMK). Abgerufen am 29. Juni 2026.
  21. Diplomgrade In: oesterreich.gv.at. Abgerufen am 10. August 2024.
  22. Magister – Alle Infos zum Studienabschluss In: studieren.at. Abgerufen am 10. August 2024.
  23. Führung akademischer Grade und Titel in Österreich. In: European Education Group. European Education Group AG, archiviert vom Original am 26. November 2017; abgerufen am 27. Januar 2018.
  24. Studien und akademische Grade. Abgerufen am 5. Juli 2016.
  25. Anlage 1 Diplomstudien Z 2.2 UniStG (BGBl. I Nr. 48/1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2000). In: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem. 1. September 2000, abgerufen am 27. Januar 2018.
  26. Vgl. Studieren in der Schweiz.
  27. BGBl. 1998 Teil II Nr. 20 vom 19. Juni 1998, S. 1011–1026. Die Ergänzung der Anlage 2 dieses Abkommens wurde im BGBl. 1999 Teil II Nr. 15 vom 25. Juni 1999, S. 471–472 veröffentlicht.
  28. Vgl. hierzu Deutsch-polnisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich vom 14. Januar 1998 (PDF; 731 kB) und – Ergänzung der Anlage 2 (PDF; 118 kB).
  29. 1 2 Higher education (Memento vom 29. August 2010 auf WebCite), Danish Agency for International Education